DMP - Disease Management Programm Brustkrebs

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Ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Brustkrebs

Eine Information für Patientinnen



Diagnose Brustkrebs - eine schwierige Situation, in der Sie Ihre Krankenkasse unterstützen möchte. Durch Teilnahme an diesem speziellen Behandlungsprogramm werden Sie gut informiert und behandelt sowie umfassend betreut.

Ihre individuelle Betreuung von der Therapie bis zur Nachsorge bildet den Schwerpunkt des Programms. Sie werden durch intensive Beratung und umfassende Informationen in die Lage versetzt, die Behandlungsschritte gemeinsam mit Ihrem Gynäkologen/Ihrer Gynäkologin, der/die die Behandlungsschritte koordiniert, zu besprechen und zu gestalten.

Dieses Behandlungsprogramm wird auch Disease-Management-Programm genannt. Es basiert auf gesetzlichen Grundlagen, die gemeinsam von Ärzten, Wissenschaftlern und Krankenkassen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet wurden. Die Inhalte sind vertraglich mit den teilnehmenden niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern vereinbart und unterliegen hohen Qualitätsanforderungen, die regelmäßig von einer neutralen Stelle überprüft werden. Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser können nur am Programm teilnehmen, wenn sie die entsprechenden Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie verpflichten sich beispielsweise zu regelmäßigen Fortbildungen und zur Zusammenarbeit in Qualitätszirkeln, mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung der Brustkrebs-Patientinnen ständig zu verbessern.

Die medizinische Behandlung

Im Rahmen des Programms sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Behandlung erhalten, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Dazu gehört beispielsweise:
  • dass Brustkrebs umfassend diagnostiziert wird, z.B. sollen Röntgenbilder in zwei Ebenen angefertigt und Gewebeproben entnommen werden,
  • dass Sie nach dem besten gesicherten medizinischen Wissen behandelt werden, z.B. soll der Anteil der brusterhaltenden Operationen gesteigert werden,
  • dass alle an Ihrer Therapie beteiligten Spezialisten reibungslos zusammenarbeiten und
  • dass eine strukturierte Nachsorge stattfindet, die Ihnen helfen soll, besser mit krankheitsbedingten Problemen fertig zu werden. Die Nachsorge umfasst insbesondere die mindestens halbjährliche körperliche Untersuchung, die jährliche Röntgenuntersuchung der Brust und ist Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen.
  • Der/die von Ihnen gewählte Gynäkologe/Gynäkologin ist Ihr Koordinator im Programm
Sie wählen einen Gynäkologen/eine Gynäkologin, der/die Sie in allen Fragen berät und unterstützt. Voraussetzung ist, dass dieser/diese am Behandlungsprogramm teilnimmt. Er/Sie übernimmt in den unterschiedlichen Behandlungsphasen die nötige Abstimmung mit Krankenhausärzten, anderen Fachärzten und Therapeuten und sorgt dafür, dass alle Spezialisten reibungslos zusammenarbeiten.

Wesentliche Therapiephasen der Brustkrebserkrankung werden im Krankenhaus behandelt. Vor allem die Operation, häufig aber auch die Chemo- und Strahlentherapie werden im Krankenhaus durchgeführt. Ihr Gynäkologe/Ihre Gynäkologin übernimmt für Sie die Einweisung in ein am Disease-Management-Programm teilnehmendes Krankenhaus. Nach der Behandlung im Krankenhaus werden Sie weiterhin von Ihrem Gynäkologen/Ihrer Gynäkologin betreut. Im Behandlungsverlauf prüft Ihr Gynäkologe/Ihre Gynäkologin, ob Sie eine Behandlung durch weitere qualifizierte Spezialisten (z.B. zur Lymphdrainage oder Krankengymnastik) benötigen.


Beratungsgespräche versetzen Sie in die Lage, selbst stärker aktiv am Behandlungsprozess mitzuwirken

Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Gynäkologen/Ihrer Gynäkologin über jeden Schritt der Diagnose und Therapie. Hierzu klärt Sie Ihr Gynäkologe/Ihre Gynäkologin über Nutzen und Risiken der jeweiligen Therapie auf und berät Sie insbesondere über psychosoziale Hilfsangebote. Hierfür sieht das Behandlungsprogramm jeweils ein intensives Gespräch vor der Einweisung in die stationäre Behandlung und nach der Entlassung zwischen Ihrem Gynäkologen/Ihrer Gynäkologin und Ihnen vor. Daneben sind auch während der stationären Behandlung Gespräche mit dem(r) jeweiligen Krankenhausarzt/ärztin vorgesehen. Die in den Gesprächen gegebenen Informationen sollen Sie in die Lage versetzen, stärker aktiv am Behandlungsprozess mitzuwirken. Auch in der Nachsorgezeit führt Ihr Gynäkologe/Ihre Gynäkologin einmal im Quartal ein zusätzliches Beratungsgespräch mit Ihnen, in dem er/sie Ihren individuellen Nachsorgeplan mit Ihnen bespricht. In der Nachsorge-Phase sind weitere Beratungsgespräche vorgesehen. Die genannten Gesprächseinheiten werden den Gynäkologen(innen) zusätzlich vergütet.


Dokumentationen verschaffen Ihnen Transparenz über Ihre Behandlung

Im Rahmen des Behandlungsprogramms erstellt Ihr Gynäkologe/Ihre Gynäkologin regelmäßig eine ausführliche Dokumentation mit Ihren persönlichen Behandlungsdaten. Jedes Dokumentationsformular wird von Ihnen und Ihrem Gynäkologen/Ihrer Gynäkologin unterschrieben. Sie erhalten jeweils eine Kopie, die Ihnen jederzeit den Überblick über Ihre Behandlung ermöglicht.

Die von Ihnen und Ihrem Gynäkologen/Ihrer Gynäkologin unterschriebenen Dokumentationsbögen leitet dieser/diese an eine gemeinsam von den Krankenkassen und Ärzten getragene unabhängige Stelle weiter. Die Daten werden dort zur wissenschaftlichen Auswertung gesammelt. Diese Analysen sollen dazu beitragen, die Versorgung von Brustkrebs-Patientinnen weiter zu verbessern.

Eine ausführliche Beschreibung zum Datenschutz ist der von Ihnen zu unterschreibenden Teilnahmeerklärung zu entnehmen.


Wann können Sie teilnehmen?

Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Programm ist,
  • dass Sie bei einer Krankenkasse, die dieses Programm anbietet, krankenversichert sind,
  • dass Ihre Brustkrebserkrankung bzw. das Wiederauftreten der Erkrankung eindeutig diagnostiziert ist,
  • dass die Diagnosestellung nicht länger als 5 ½ Jahre zurückliegt,
  • dass Sie grundsätzlich bereit sind, aktiv am Programm mitzuwirken,
  • dass Sie schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung erklären. Die Unterlagen hierzu erhalten Sie von Ihrem Gynäkologen/Ihrer Gynäkologin oder betreuenden Krankenhausarzt/ärztin.


Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig

Ihre Teilnahme endet automatisch, wenn nach der Primärtherapie 5 Jahre lang keine Neuerkrankung (Rezidiv) aufgetreten ist. Die Teilnahme am Programm kann jedoch auch jederzeit von Ihnen ohne Angabe von Gründen beendet werden, ohne dass Ihnen persönliche Nachteile entstehen. Der Gesetzgeber sieht ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Programm vor, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei Nachsorgeuntersuchungen ohne plausible Begründung nicht wahrgenommen haben. Deshalb ist Ihre aktive Mitarbeit von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung.

Ihre Krankenkasse möchte Sie gemeinsam mit den Ärzten Ihres Vertrauens in Ihrem Kampf gegen den Brustkrebs unterstützen.