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Flächendeckendes Mammographie-Screening seit Ende Oktober 2005 in NRW gestartet


Am 15. Dezember 2003 beschloss der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ein qualitätsgesichertes Früherkennungsprogramm mit Einsatz der Mammographie anzubieten.

Ziel dieses flächendeckenden Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie ist die möglichst frühe Erkennung eines Brustkrebses.

Das Mammographie-Screening bezeichnet ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Hierbei sollen im Abstand von zwei Jahren Röntgenaufnahmen der Brust (Mammographien) erstellt werden. Erklärtes Ziel ist es, kleine Krebsherde rechtzeitig zu erkennen bevor sie überhaupt ertastet werden können. Grundsätzlich bedeutet Screening „Reihenuntersuchung“ und ist ein bevölkerungsbezogenes Programm, das sich flächendeckend auf eine Vielzahl von Personen bezieht.

In Nordrhein-Westfalen ist dieses Programm Ende Oktober 2005 gestartet. Schrittweise werden nun die einzelnen Regionen in NRW freigeschaltet und die Frauen aus dieser Altergruppe – unabhängig von ihrem Versichertenstatus – durch die zentrale Erfassungsstelle angeschrieben.

Nähere Informationen zum Inhalt und dem genauen Ablauf gibt es unter der Internetseite .

Aufbau und Inhalt des Mammographie-Screening-Programms (Auszüge):
  • jede Frau zwischen 50 und 69 Jahren wird alle zwei Jahre persönlich durch eine zentrale Stelle zur Teilnahme am Mammographie-Screening eingeladen.
  • Sie erhält gleichzeitig ein Merkblatt, das über die Ziele, Inhalte, Hintergründe und die Vorgehensweise des Früherkennungs-Programms informiert.
  • Die Untersuchung der Brust durch Mammographie erfolgt durch speziell geschultes Fachpersonal. Jeder Arzt muss pro Jahr routinemäßig mindestens 5000 Mammographie-Aufnahmen befunden, um die Qualität der Befundung aufrecht zu erhalten.
  • In jeder Screening-Einheit werden die Mammographie-Aufnahmen von zwei besonders weitergebildeten Fachärzten für Radiologie oder Gynäkologie unabhängig voneinander befundet.
  • Bei nicht eindeutigem Ergebnis wird eine weitere Befundung durch den programmverantwortlichen Arzt durchgeführt (Drittbefundung).
  • Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen (engmaschige Kontrollen, weitere Diagnostik zur Abklärung).
  • Zeigen sich in der Röntgenaufnahme Veränderungen, die den Verdacht auf eine Krebserkrankung lenken, lädt der programmverantwortliche Arzt die Frau zur Abklärungsdiagnostik in die Screening-Einheit ein.
  • Die Mammographie-Aufnahmen und die im Rahmen der Abklärungsdiagnostik erhobenen Befunde werden in einer gemeinsamen Beratung (Konsil) der befundenden Radiologen oder Gynäkologen, dem Pathologen und ggf. dem die Operation durchführenden Chirurgen besprochen und das weitere Vorgehen abgeklärt (präoperatives Konsil).
  • Das abschließende Ergebnis dieser Untersuchungen wird möglichst innerhalb von einer Woche mitgeteilt, das weitere Vorgehen besprochen und die weitere Therapie eingeleitet.
  • Die am präoperativen Konsil beteiligten Ärzte tauschen sich über das Ergebnis der Operation aus.
  • Alle Screening-Einheiten sind an ein Referenzzentrum angeschlossen, das eine kontinuierliche Qualitätskontrolle durchführt.
Bisher gibt es in mehreren Regionen so genannte Testzentren. Es soll nun flächendeckend bundesweit für alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren Screening-Zentren eingerichtet werden. Jede Frau in dieser Altersklasse hat dann routinemäßig die Möglichkeit, neben der Tastuntersuchung auch eine Mammographie als Vorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen.